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Zuschuss zur Erstellung
einer Klimabilanz

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Zuschuss zur Erstellung
einer Klimabilanz

Zuschussprogramm zur Klimabilanz für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen

Hinweis

Die nächste Interessensbekundung läuft vom 30. Oktober 2026, 12 Uhr, bis zum 27. November 2026, 12 Uhr. Die Einladungen für die Antragstellung werden zeitnah nach Prüfung der Interessensbekundungen versendet. Die Antragstellung wird dann bis zum 29. Januar 2027, 12 Uhr möglich sein.

Bestehende Förderzusagen bis Oktober 2027 verlängert

Für Betriebe, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, gibt es eine Neuerung: Die Rentenbank hat alle Zusagen mit einem ursprünglichen Bewilligungsende am 15. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027 verlängert. Die zugesagten Fördermittel stehen damit bis zu diesem Datum zur Verfügung. Ein gesondertes Schreiben zur Verlängerung wird nicht versandt. Die Rentenbank empfiehlt den Betrieben dennoch, die Erstellung ihrer Klimabilanz zeitnah abzuschließen und den Auszahlungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen.

 


 

Über das Programm

Der Klimawandel stellt eine der größten Herausforderungen für die Landwirtschaft dar. Landwirte sind nicht nur direkt von den Folgen betroffen, sondern tragen auch durch Treibhausgasemissionen zum Klimawandel bei. Ein wichtiger erster Schritt im Umgang mit diesen Herausforderungen ist die Analyse der individuellen Emissionen eines landwirtschaftlichen Unternehmens.

Die Klimabilanz ermöglicht es, die eigenen Emissionsquellen zu identifizieren und gezielt Möglichkeiten zur Reduktion zu analysieren. Obwohl die Produktion von Lebensmitteln nicht vollständig emissionsfrei sein kann, gibt es dennoch Potenzial, den CO2-Fußabdruck zu optimieren. Zudem bieten Ihnen diese Daten einen Mehrwert in Gesprächen mit Partnern aus der Wertschöpfungskette, Banken und Versicherungen. Ihr Unternehmen hebt sich durch echte Daten vom Durchschnitt ab.

Um die komplexen Wechselwirkungen innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs zu erfassen, ist es sinnvoll, eine Klimabilanz für das gesamte Unternehmen mit allen Betriebszweigen zu erstellen. Dies ermöglicht eine umfassende Betrachtung und bietet wertvolle Einblicke in die nachhaltige Entwicklung Ihres Betriebs.

Was wird gefördert?

Die Rentenbank fördert mit diesem Zuschuss die Beratungsleistung zur Erstellung einer Klimabilanz inklusive Maßnahmenkatalog für landwirtschaftliche Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Für den Zuschuss können sich Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion bewerben. Das sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart.

Kontakt

Auf dieser Internetseite finden Sie alle aktuell verfügbaren Informationen zum Programm. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Weitere Fragen beantworten wir gerne unter der Rufnummer: +49 69 2107 800*
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


Per Mail erreichen Sie uns unter:
zuschussklimabilanz@rentenbank.de


*Für die Entgegennahme der Anrufe und die Beantwortung von Anfragen setzt die Rentenbank ein Callcenter aus Rostock ein (Majorel). Mit diesem Dienstleister wurde ein datenschutzkonformer Vertrag über die Auftragsverarbeitung geschlossen, mit dem sichergestellt wird, dass die erhobenen Daten nur zum Zweck der Annahme und Beantwortung von Anliegen verarbeitet werden. Eine Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Datenschutz.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.