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Aktuelles

21. Oktober 2026
Die nächste Interessensbekundung läuft vom 30. Oktober 2026, 12 Uhr, bis zum 27. November 2026, 12 Uhr. Die Einladungen für die Antragstellung werden zeitnah nach Prüfung der Interessensbekundungen versendet. Die Antragstellung wird dann bis zum 29. Januar 2027, 12 Uhr möglich sein.

Bestehende Förderzusagen bis Oktober 2027 verlängert

Für Betriebe, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, gibt es eine Neuerung: Die Rentenbank hat alle Zusagen mit einem ursprünglichen Bewilligungsende am 15. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027 verlängert. Die zugesagten Fördermittel stehen damit bis zu diesem Datum zur Verfügung. Ein gesondertes Schreiben zur Verlängerung wird nicht versandt. Die Rentenbank empfiehlt den Betrieben dennoch, die Erstellung ihrer Klimabilanz zeitnah abzuschließen und den Auszahlungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen.


24. April 2026

Die nächste Interessensbekundung läuft vom 30. April 2026, 12 Uhr, bis zum 28. Mai 2026, 12 Uhr.  


12. Februar 2026
Start der Interessensbekundung, diese läuft vom 12. Februar 2026, 12 Uhr, bis zum 13. März 2026, 12 Uhr. 

Presseinformation "Rentenbank stellt die Weichen für eine starke und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die auch zukünftig finanzierbar bleibt“

1. Juli 2025
Start der Interessensbekundung

30. Juni 2025
Presseinformation "Startschuss Anfang Juli für den „Zuschuss Klimabilanz“ – „Zinsbonus Klimabilanz“ folgt im Laufe des Jahres"

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.