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Start-up-Finanzierung

Start-up-Finanzierung

Vielseitig einsetzbare Förderung bis zu 800.000 Euro.

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Hand einer Person in Businesskleidung, die auf ein Tablet mit schwebendem Symbol einer Rakete und Finanzgrafiken tippt

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Mit 800.000 Euro gutes säen

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Nachrangdarlehen

  • bis zu 800.000 Euro
  • Attraktive Zinskonditionen
  • Mindestens 10 % Eigenanteil
  • Wählbare Laufzeit bis 10 Jahre

Zuschuss

  • bis zu 50.000 Euro (bzw. 15 % der Darlehenssumme)
  • Keine Rückzahlungsverpflichtung
  • Mindestens 10 % Eigenanteil
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Unternehmen

  • Maximal 5 Jahre alt (gemäß HR-Eintrag)
  • Unternehmens- und steuerlicher Sitz in Deutschland
  • Nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig

Geschäftsmodell

  • Innovative Technologie / Dienstleistung mit hohem Wachstumspotenzial
  • Entwicklungsstand: Minimum Viable Product oder funktionsfähiger Prototyp
  • Bedeutung und Nutzbarkeit für Land- oder Forstwirtschaft, Wein- oder Gartenbau, Fischerei oder Aquakultur
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Förderfähige Ausgaben Nachrangdarlehen

  • Für Ausgaben zur Festigung des Unternehmens (bspw. Ausgaben für Personal, Betriebsmittel, Mieten etc.)
  • Ausgaben sind bis zu einer angemessenen (marktüblichen) Höhe förderfähig

Förderfähige Ausgaben Zuschuss

  • Für Ausgaben zu Beratungs-, Schulungs- und Coachingmaßnahmen (bspw. Beratung / Workshops zur Stärkung der allgemeinen unternehmerischen Kompetenzen oder zu technologischen / rechtlichen Fragestellungen)
  • Nicht gefördert werden Dienstleistungen zur Weiterentwicklung konkreter Produkte / Services

4 Schritte bis zur Förderung

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Informationen und Dokumente für den 1. Schritt

Ihre AnsprechpartnerNoch Fragen?

Portraitfoto von Jakob Hambüchen

Jakob Hambüchen

+49 69 2107-348
Portraitfoto von Theda Hammersen

Theda Hammersen

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Hagen Augustin

+49 69 2107-189

Unsere bereits geförderten Start-ups.

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Initiatoren

Kombilogo Rentenbank BMEL

Die Landwirtschaftliche Rentenbank und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördern gemeinsam Innovationen in der Agrarwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.