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Business Ethics / Governance

Corporate Governance

Wirkungsvolle Corporate Governance ist von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Vorstand und Verwaltungsrat identifizieren sich mit den Grundsätzen des Public Corporate Governance Kodex und erkennen sie an.

PCGK und Entsprechenserklärungen und Beschlüsse des VR herunterladen

Corporate Compliance & Korruptionsbekämpfung Anti Bribery & Corruption Policy

Die Rentenbank toleriert keine Form von Korruption. Weder bei sich selbst, bei Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten. Unter Korruption verstehen wir dabei jedes strafrechtlich verbotene Handeln und Unterlassen, bei dem unter Missbrauch einer Funktion/Kompetenz ein materieller oder immaterieller Vorteil für sich oder einen Geschäftspartner/Dritten erlangt oder gewährt wird. Auch unterhalb der Grenze der Strafbarkeit dürfen Zuwendungen jeglicher Art nicht dazu führen, dass die Objektivität und/oder die Urteilsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie der Geschäftspartner in Frage gestellt werden. Hierzu und zur Prävention von Interessenskonflikten allgemein hat die Bank interne Vorgaben etabliert, die den Mitarbeitenden Handlungssicherheit geben.

Die Grundprinzipien sind zudem im Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden der Rentenbank fixiert. Dieser bildet das Fundament für eine gesetzeskonforme und ethisch orientierte nachhaltige Unternehmenskultur und wird ergänzt durch weitergehende spezifische interne Regelungen und Richtlinien.

Durch Schulungen und turnusmäßige Unterrichtungen auch zu sonstigen strafbaren Handlungen werden die Mitarbeitenden fortlaufend sensibilisiert.

Verhaltenskodex herunterladen

Prävention Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Anti Money Laundering and Terrorist Financing

Die Rentenbank hat ein System etabliert, um Geldwäsche sowie die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen. Dieses beinhaltet insbesondere:

- Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

- Identifizierung der Kunden und ggf. für sie auftretender Personen (KYC)

- Abklärung des Geschäftszwecks und des wirtschaftlich Berechtigten

- Prüfung des PeP-Status (politisch exponierte Personen) bei Kunden  /wirtschaftlich Berechtigten

- Dauerhafte Überwachung der Geschäftsbeziehungen und periodische Aktualisierung

- Meldung verdächtiger Umstände/Transaktionen an die zuständigen Behörden

- Regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sowie Unterrichtung über Typologien und aktuelle Methoden.  

- Regelmäßige Erstellung einer Risikoanalyse sowie Überprüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der etablierten Sicherungsmaßnahmen

Der Geldwäschebeauftragte ist im Rahmen seiner Tätigkeit uneingeschränkt weisungsbefugt gegenüber allen Mitarbeitenden der Bank. Er berichtet in seiner Funktion direkt an den Vorstand und ist diesem unmittelbar unterstellt.

Wolfsberg Questionnaire herunterladen

HinweisgebersystemWhistleblower Programmes

Die Rentenbank hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Diese bietet die Möglichkeit, Verdachtsmomente vertraulich an die Compliance- und/oder Geldwäsche-Beauftragten oder auch anonym an den externen Ombudsmann der Rentenbank zu adressieren. Hinweise können sich insbesondere auf potentiell strafbare Handlungen und sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen.

Einen Hinweis versenden

Datenschutz und InformationssicherheitData Protection and Information Security

Für die Rentenbank stellt der Schutz der personenbezogenen Daten einen integralen Bestandteil der Geschäftspolitik dar. Die Rentenbank setzt die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) um. Neu eingestellte Mitarbeitende werden auf die Einhaltung der Normen des Datenschutzes verpflichtet. Die vom Vorstand bestellte Datenschutzbeauftragte sowie ihre Stellvertreterin sind Ansprechpartnerin und Auskunftspersonen für Geschäftspartner und Mitarbeitende im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragen, überwachen erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und berichten unmittelbar an den Vorstand.

Ein wirksames Informationssicherheit- und Notfallmanagement sind unerlässlich und deshalb integrale Bestandteile der Geschäftsstrategie, um einen effizient organisierten und unterbrechungsfreien Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Die Rentenbank stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Informationssicherheit im Hinblick auf die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit in der Bank umgesetzt werden. Dabei ist die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eines der wesentlichen Grundsätze der Informationssicherheit. Durch eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von potentiellen und relevanten Bedrohungen wird eine hohe Verfügbarkeit der Informationen sichergestellt und vertrauliche Informationen, wie z.B. personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Dienstleistern, Geschäftspartnern und Kunden vor missbräuchlicher Erhebung, Verarbeitung und Nutzung geschützt. Die Verlässlichkeit der eingesetzten Produkte und Verfahren sichern die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsposition der Rentenbank sowie das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Die Rentenbank schärft das Bewusstsein der Mitarbeitenden zu den maßgeblichen Vorschriften durch regelmäßige Pflichtschulungen. Weiterhin erfolgen regelmäßige Mitarbeiterunterrichtungen über aktuelle Entwicklungen/Methoden bis hin zu Warnhinweisen.

Richtlinien zur politischen BetätigungPolitical Involvement Policy

Die Rentenbank vergibt ihre Förderkredite wettbewerbsneutral und ist politisch neutral. Soweit sie zu ihrer Geschäftstätigkeit mit Regierung und Politik im Dialog steht, dient dies ausschließlich der Information und erfolgt stets ehrlich und vollständig. Die Gewährung von Spenden an Privatpersonen, gewinnorientierte Organisationen sowie an Politiker, politische Parteien oder politische Organisationen ist verboten.

Anti-DiskriminierungsregelungAnti-Discrimination Regulation

Der Umgang in der Rentenbank ist von gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Ehrlichkeit geprägt.

Die Bank duldet keine Diskriminierung von Mitarbeitern oder Dritten aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, politischer Meinung, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität und achtet die Arbeitnehmerrechte.

Die Rentenbank hat eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, die in alle relevanten Entscheidungen, zum Beispiel Personalauswahl bei Stellenbesetzungen, eng eingebunden ist.

VereinigungsfreiheitFreedom of Association Policy

Die Rentenbank beachtet selbstverständlich den Schutz der Arbeitnehmerrechte, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Die Bank ist Mitglied im Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB). Entsprechend wendet sie die mit der zuständigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge an (Tarifverträge für die öffentlichen Banken). Alle Beschäftigten werden entweder tariflich oder übertariflich vergütet. Die im Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen werden grundsätzlich auch auf die übertariflich vergüteten Beschäftigten angewendet.