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Aktuelle Informationen

29.6.2026 – Start des Interessenbekundungsverfahrens für die Fördermodule 1 und 2.A.

In der Zeit vom 29. Juni 2026 bis zum 15. September 2026 (12 Uhr) findet das Interessenbekundungsverfahren für die Fördermodule 1 und 2.A über das Förderportal statt.

Die Module unterstützen Beratungsleistungen zur Wiedervernässung von Moorböden sowie zur Entwicklung nasser Bewirtschaftungsformen und betrieblicher Umsetzungskonzepte. Zusätzlich wird die Erstellung fachlicher, planerischer und rechtlicher Grundlagen für eine dauerhafte Wiedervernässung von Moorböden gefördert. In den Modulen 1 und 2 beträgt der Zuschuss bis zu 100 Prozent.

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19.6.2026 - Formulare zur Skizzeneinreichung für Leuchtturmregionen

Das Skizzenformular für eine „Leuchtturmregion“ bedurfte einer Anpassung. Bitte beachten Sie, dass die Frage 5.2 leicht geändert und die Frage 5.3 in dem Skizzenformular neu aufgenommen wurde. Die bisherige Frage 5.3 wurde zu Frage 5.4.

Darüber hinaus bedurfte die „Anlage zum Letter of Intent zur nachweislichen Unterstützung des Landes“ einer Überarbeitung, weil für die Beantwortung der zweiten und dritten Frage auf Seite 2 Probleme aufgetreten sind.

Hinweis: Bitte bearbeiten Sie die Formulare nicht im Browser, sondern mit dem Adobe Acrobat Reader.

17.6.2026 - Skizzeneinreichung Leuchtturmregionen (Ausschlusskriterien und Registrierung)

Die Ausschlusskriterien entscheiden bereits in der ersten Stufe der Auswahl der eingereichten Skizzen über eine weitere Prüfung oder Ablehnung. Werden die folgenden Vorgaben der Förderrichtlinie nicht erfüllt, wird die Skizze ohne vertiefte inhaltliche Prüfung abgelehnt:

  • Einhalten der Frist für die Einreichung der Interessenbekundung oder für die Einreichung von Nachlieferungen.
  • Die Moorbodenfläche des Projektgebietes beträgt mindestens 5.000 Hektar.
  • Es werden Fördermittel aus mindestens zwei Fördermodulen beantragt.
  • Einreichung eines Letter of Intent des Landes, in dem das Projektgebiet liegt, zur nachweislichen Unterstützung einschließlich der „Anlage zum Letter of Intent zur nachweislichen Unterstützung des Landes“. Erstreckt sich das Projektgebiet auf mehrere Länder, so ist ein Letter of Intent nebst Anlage von jedem der betreffenden Länder einzureichen.

Wir bitten zu beachten, dass für die Einreichung der Skizze eine frühzeitige Registrierung bis spätestens 23. Juni 2026 erforderlich ist. Bitte senden Sie hierfür eine Email an palu-skizzeneinreichung@rentenbank.de. Alle weiteren Informationen zum Upload der erforderlichen Dokumente für die Skizzeneinreichung erhalten Sie über dieses Postfach.

29.5.2026 – Schaffung technischer und hydrologischer Voraussetzungen für die Wiedervernässung von Mooren: das Förderprogramm Palu

Am 29. Juni 2026 in der Zeit von 13.00 – 14.30 Uhr findet das Onlineseminar „Schaffung technischer und hydrologischer Voraussetzungen für die Wiedervernässung von Mooren: das Förderprogramm Palu“ statt.

Vorläufiges Programm:

13:00 – 13:15 Uhr Begrüßung und kurze Einführung zur Bedeutung von Mooren für den Natürlichen Klimaschutz
13:15 – 13:20 Uhr Überblick über das ANK-Förderprogramm Palu durch die Landwirtschaftliche Rentenbank 
13:20 – 13:30 Uhr Kurzinfo zu Modul 1 „Beratungsleistungen“ und Modul 2.A „Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen“
13:30 – 13:45 Uhr Schwerpunkt zu Modul 2.B „Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen“
13:45 – 14:15 Uhr Fragen & Antworten
14:15 – 14:30 Uhr Zusammenfassung und Abschluss

Im Seminar werden Sie über Fördermodul 1 „Beratungsleistungen“ (u. a. Gutachten, Machbarkeitsstudien zur Wiedervernässung und Bewirtschaftungskonzepte) sowie von Fördermodul 2.A „Schaffung von Voraussetzungen für das Wassermanagement“ (z. B. Planung und Genehmigungen) informiert. Ein besonderer Fokus liegt auf Fördermodul 2.B, das die Schaffung technischer und hydrologischer Voraussetzungen, insbesondere Investitionen in die Wasserinfrastruktur, fördert.

Das Seminar richtet sich an Förderinteressierte und Akteure aus dem Moorbodenschutz und der Moorwiedervernässung. Hierzu zählen insbesondere Flächeneigentümer und -eigentümerinnen und Flächenbewirtschaftende sowie Wasser- und Bodenverbände.

Die Durchführung und Moderation übernimmt das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Melden Sie sich hier zum Online-Seminar „Schaffung technischer und hydrologischer Voraussetzungen für die Wiedervernässung von Mooren: das Förderprogramm Palu“ an.

29.5.2026 - Zeitplanung für die nächsten Interessensbekundungen

Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni - 15. September 2026
  • Fördermodul 2.B und 3 (offene Interessensbekundung): 28. September - 31.Dezember 2026
  • Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 - 29. Januar 2027

Informationen zu weiteren Fristen folgen.

13.5.2026 - Start des Interessenbekundungsverfahrens für Leuchtturmregionen im Rahmen der Förderrichtlinie Palu

In der Zeit vom 19. Mai 2026 bis 30.Juni 2026 findet das Interessenbekundungsverfahren zur Einreichung von Projektskizzen für Leuchtturmregionen statt. Leuchtturmregionen müssen über eine Moorbodenflächen von mindestes 5.000 ha verfügen und nachweislich von dem Bundesland / den Bundesländern unterstützt werden, indem / denen die Leuchtturmregion liegt.

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist Voraussetzung für eine spätere Förderung. Die eingegangenen Skizzen werden nach fachlichen Kriterien in eine Reihung gebracht. Im Anschluss werden die ausgewählten Projekte über die weiteren Schritte informiert.

Zur Einreichung der Projektskizze sind der Rentenbank die folgenden Dokumente zu übermitteln:

  1. Skizzenformular für eine Leuchtturmregion
  2. Anhang „Finanzierung“
  3. Anhang „Ablauf- und Meilensteinplan voraussichtlicher Maßnahmen“
  4. Kartographische Darstellung des Projektgebiets
  5. Letter(s) of Intent des Bundeslandes / der Bundesländer zur nachweislichen Unterstützung der Leuchtturmregion durch das jeweilige Bundesland
  6. Anlage(n) zum Letter of Intent zur nachweislichen Unterstützung des Landes

Mit Ausnahme des Letter of Intent finden Sie die benötigten Dokumente und Formulare zur Skizzeneinreichung im Bereich Leuchtturmregionen.

Für die Einreichung der Skizze ist eine frühzeitige Registrierung erforderlich. Bitte senden Sie hierfür eine Email an palu-skizzeneinreichung@rentenbank.de. Alle weiteren Informationen zum Upload der erforderlichen Dokumente zur Skizzeneinreichung erhalten Sie über dieses Postfach.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an palu-leuchtturm@rentenbank.de.

29.4.2026 – Förderung der Wiedervernässung und nachhaltigen Nutzung von Moorböden: das Förderprogramm Palu

Am 29. April 2026 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr findet ein Onlineseminar zum ANK-Förderprogramm Palu statt.

Das Seminar richtet sich an Multiplikatoren insbesondere Moormanager und -managerinnen, Akteure aus Moorbodenschutz und Moorwiedervernässung, Flächeneigentümer
und -eigentümerinnen, Flächenbewirtschaftende und weitere Förderinteressierte.

Programm
10:00 – 10:15 Uhr Begrüßung und kurze Einführung
10:15 – 10:25 Uhr Überblick ANK-Förderprogramm Palu
10:25 – 10:55 Uhr Details zu Modul 1 „Beratungsleistungen“
10:55 – 11:25 Uhr Details zu Modul 2 „Schaffung der Voraussetzungen für die Wiedervernässung“
11:25 – 11:55 Uhr Ausblick zu Modul 3 und 4 „Umsetzung der Wiedervernässung und Kompensation“ sowie „Unterstützung der nassen Bewirtschaftung“
11:55 – 12:00 Uhr Zusammenfassung und Abschluss

Die Durchführung und Moderation übernimmt das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK) in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

17.4.2026 – Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz

Mit Datum zum 17. April 2026 ist die oben genannte Förderrichtlinie "Palu" veröffentlicht worden.

 

Presseinformationen zum ANK Palu

Frankfurt, 17.04.2026: 
Rentenbank setzt „Palu“-Förderrichtlinie des BMUKN um - Steinbock: Bis zu 100 % Zuschuss für die Wiedervernässung von Moorböden und die Umsetzung wirtschaftlich tragfähiger, klimafreundlicher Nutzungsformen

Berlin, 17.04.2026: 
Neues Förderprogramm leitet Trendwende ein im Umgang mit Mooren in Deutschland

Brüssel, 14.04.2026: 
Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Mrd. EUR für die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen

 

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.