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Bilanzgewinne der Landwirtschaftlichen Rentenbank werden zur Förderung von Weiterbldung, Forschung und Modellprojekten verwendet.

Förderungsfonds

Information zum Bewerbungszeitraum für die Mittel 2025 des Förderungsfonds der Rentenbank – Bewerbungen können zwischen dem 11. März und 15. April 2026 eingereicht werden

Mit Beschluss der Anstaltsversammlung vom 10. März 2026 startet das Bewerbungsverfahren für die Gewinnverwendung 2025  – abweichend von dem in Ziff. 6.1 der Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus dem Förderungsfonds definierten Bewerbungszeitraum – am 11. März und endet am 15. April 2026.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird – in Anlehnung an Ziff. 5.4 der Richtlinie – für Maßnahmen, die ab dem 11. März 2026 begonnen werden, ausnahmsweise für alle Bewerber im Bewerbungsverfahren für die Gewinnverwendung 2025 zugelassen.

Hinsichtlich der Verteilung der Mittel aus dem Förderungsfonds sind förderrechtliche Vorgaben zu beachten. Sollten hierzu über die Angaben in der Bewerbung hinaus zusätzliche Angaben erforderlich sein, werden diese bei den Bewerbenden angefragt. Es wird insbesondere geprüft, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Beihilfetatbestands gegeben ist. Sollte in einzelnen Konstellationen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten eine De-minimis-Förderung in Betracht kommen, so werden auch diesbezüglich entsprechende Angaben und Erklärungen angefragt.

Das zu verwendende Bewerbungsformular finden Sie unten im Dokumentenbereich unserer Homepage. Dieses und alle weiteren beizufügenden Unterlagen können Sie uns per E-Mail an die folgende Adresse zukommen lassen: foerderungsfonds@rentenbank.de

Für Rückfragen steht Ihnen das Förderungsfonds-Team gerne zur Verfügung.

Mittel aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres

Dem Förderungsfonds standen 2024 9,5 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wurde nach Beschluss durch die Anstaltsversammlung eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen, die für Landwirtschaft und ländliche Räume tätig sind, finanziell unterstützt. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen zu agrarbezogenen Forschungsthemen gehören dazu ebenso praxisorientierte Modellprojekte sowie Fortbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen.


Über die Verwendung des Förderungsfonds entscheidet die Anstaltsversammlung der Rentenbank nach von ihr erlassenen Richtlinie.

Dokumente

Die Anstaltsversammlung der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat in ihrer Sitzung am 11. April 2024 die geänderte Richtlinie über die Verwendung des Förderungsfonds beschlossen.