Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen eine konsequente Kundenorientierung, mehr Transparenz und die Reduzierung der Dokumentenanzahl. Damit wird die Auswahl der passenden Förderung für die unterschiedlichen Kundengruppen deutlich einfacher.
Auch die digitale Bereitstellung weiterführender Informationen wurde grundlegend überarbeitet. Die Website der Rentenbank führt Kundinnen und Kunden nun noch intuitiver durch das Förderangebot. Mit einer verbesserten Navigation, dem Förderfinder, gelangen sie schnell zur passenden Förderung und können sich gezielt auf das Gespräch mit der Hausbank vorbereiten.
„Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden den Zugang zu unseren Förderkrediten so einfach wie möglich machen. Weniger Dokumente, klare Strukturen und digitale Orientierungshilfen erleichtern den Weg zur passenden Förderung. Damit leisten wir einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.
Zum 1. Juli 2026 startet zudem die neue Kondition „LR-Energie“. Die neue Kondition ergänzt die bisherigen Konditionen „LR-Basis, -Top und -Premium“.
Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen finden Sie unter: www.rentenbank.de/foerderkredite/konditionen
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Finanzierungspartner der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.