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Rentenbank startet Fördermodule „Beratung“ und „Planung“ zur Moorwiedervernässung

Pressemitteilung |

29. Juni 2026

Frankfurt am Main. Die Landwirtschaftliche Rentenbank führt vom 29. Juni bis zum 15. September 2026 ein Interessenbekundungsverfahren für die Fördermodule 1.A, 1.B und 2.A des Förderprogramms "ANK Palu" durch. Die Module unterstützen Beratungsleistungen zur Wiedervernässung von Moorböden sowie zur Entwicklung nasser Bewirtschaftungsformen und betrieblicher Umsetzungskonzepte. Zusätzlich wird die Erstellung fachlicher, planerischer und rechtlicher Grundlagen für eine dauerhafte Wiedervernässung von Moorböden gefördert. In den Modulen 1 und 2 beträgt der Zuschuss bis zu 100 Prozent.

Weite Moorbodenfläche mit hohem Gras und einem kleinen Wasserbereich im Vordergrund unter blauem Himmel mit Wolken.

Das Bundesprogramm ANK Palu fördert die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden sowie deren standortangepasste Bewirtschaftung. Die Rentenbank setzt das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) um.

„Der Erfolg einer Wiedervernässung entscheidet sich bereits in der Vorbereitung. Deshalb unterstützen wir die sorgfältige Beratung und Planung – von der Entwicklung tragfähiger Bewirtschaftungskonzepte bis zur Schaffung der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung“, sagt Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank. „Mit dem Start des Interessenbekundungsverfahrens geben wir Eigentümern, Bewirtschaftenden sowie Wasser- und Bodenverbänden die Möglichkeit, ihre Vorhaben frühzeitig auf ein solides Fundament zu stellen. So schaffen wir die Voraussetzungen für wirksamen Klimaschutz und langfristig tragfähige Lösungen für die Nutzung von Moorstandorten.“

Das Förderprogramm Palu umfasst insgesamt vier aufeinander aufbauende Fördermodule, die auch unabhängig voneinander genutzt werden können. Je nach Modul sind Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Mit dem jetzt startenden Verfahren stehen zunächst die Module 1.A, 1.B und 2.A im Mittelpunkt. Im weiteren Jahresverlauf folgen die Interessenbekundungsverfahren für die Fördermodule 2.B (technische und hydrologische Umsetzung), 3 (Kompensation von Wert- und Ertragsverlusten) sowie 4 (Umstellung auf eine angepasste Bewirtschaftung sowie Unterstützung bei der Aufbereitung, Verwertung und Vermarktung der erzeugten Produkte).

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung von Interessenbekundungen finden Interessierte unter: www.rentenbank.de/ank-palu

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungs­kette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Be­sonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hoch­schulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Tech­nologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Pro­grammkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Finanzierungspartner der Endkredit­nehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländli­chen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanz­märkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.