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Rentenbank stärkt Zukunftsinvestitionen der Landwirtschaft – Fördergeschäft wächst um 51 Prozent

Pressemitteilung |

7. August 2026

  • Fördergeschäft wächst im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem bereits starken Vorjahreszeitraum
  • Neugeschäft in der Kundengruppe „Primärproduktion“ wächst um 11,3 Prozent
  • Anstieg des Neugeschäfts über alle Kundengruppen hinweg, besonders auch in der Kundengruppe „Erneuerbare Energien“
  • mit 8,0 Mrd. EUR bereits drei Viertel der Refinanzierungsmittel für das Fördergeschäft erreicht
  • Innovationsförderung zahlt auf neue Start-up-Strategie des Bundes ein
Schriftzug der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf einer Mamorplatte

Frankfurt am Main. Die Rentenbank verzeichnete im ersten Halbjahr 2026 einen Anstieg ihres Neugeschäfts auf 5,8 Mrd. EUR (1. Hj. 2025: 5,3 Mrd. EUR). Besonders dynamisch entwickelten sich hierbei die Programmkredite: Das Neugeschäft in diesem Bereich wuchs um 51,4 Prozent auf 4,2 Mrd. EUR (1. Hj. 2025: 2,8 Mrd. EUR). Das Neugeschäft in der Kundengruppe „Primärproduktion“ wuchs dabei um 11,3 Prozent auf 1,1 Mrd. EUR (1. Hj. 2025: 989,5 Mio. EUR). Investitionen in Stallbauten, insbesondere für Rinder, Geflügel und Schweine, lagen über dem Vorjahresniveau. Auch die „Agrarnahen Unternehmen“ verzeichneten ein starkes Wachstum: Das Neugeschäft stieg um 32,5 Prozent auf 586,5 Mio. EUR (1. Hj. 2025: 442,8 Mio. EUR). Ein besonders kräftiger Anstieg erfolgte in der Kundengruppe „Erneuerbaren Energien“, deren Neugeschäft sich vor allem durch die Förderung von Windkraftanlagen auf rd. 1,6 Mrd. EUR mehr als verdoppelte (1. Hj. 2025: 636,6 Mio. EUR).

„Das historisch starke Halbjahresergebnis im Fördergeschäft ist ein Beleg dafür, dass wir als Rentenbank mit unserem Förderportfolio stetig und schnell auf die jeweiligen Herausforderungen reagieren. Seit 2022 haben wir einen umfassenden internen Transformationsprozess angestoßen, der unsere Bank strategisch neu ausrichtet und zukunftsfähig macht. Unsere Geschäftsstrategie nimmt die Bedarfe unserer Kundengruppen fest in den Blick, indem wir innovative und effiziente Produkte an den Markt bringen. Unseren Weg werden wir konsequent fortsetzen, um als starke und verlässliche Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum weiter wirksam zu sein“, so Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank.


Drei Viertel des Emissionsvolumens bereits erreicht

Zur Refinanzierung ihres Fördergeschäfts nahm die Rentenbank im ersten Halbjahr 2026 mittel- und langfristige Kapitalmarktmittel in Höhe von 8,0 Mrd. EUR (1. Hj. 2025: 6,5 Mrd. EUR) an den internationalen Kapitalmärkten auf. Damit wurden bereits drei Viertel des für das Gesamtjahr 2026 geplanten Emissionsvolumens von 11,0 Mrd. EUR erreicht und das zu deutlich besseren Spreads als geplant. Wichtigste Emissionswährung war der Euro mit einem Anteil von 36 Prozent (1. Hj. 2025: 48 Prozent). Der Anteil des US-Dollar blieb mit 26 Prozent nahezu unverändert (1. Hj. 2025: 27 Prozent). Zu 85 Prozent wurden die Emissionen bei ausländischen Investoren platziert (1. Hj. 2025: 83 Prozent). Die größten Investorengruppen waren im ersten Halbjahr 2026 mit 58 Prozent Geschäftsbanken (1. Hj. 2025: 50 Prozent) und Zentralbanken mit 27 Prozent (1. Hj. 2025: 30 Prozent).


Innovationsförderung zahlt auf die neue Start-up-Strategie des Bundes ein

In der neuen Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung sind die Maßnahmen der Rentenbank, die das Start-up- und Venture-Capital- Ökosystem stärken, enthalten. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördern wir gezielt agrarnahe Start-ups. Aus dem Zweckvermögen des Bundes vergeben wir Nachrangdarlehen und Innovationsgutscheine an agrarnahe Start-ups in ihrer Frühphase. Außerdem investiert die Rentenbank in Venture-Capital-Fonds. Hierfür hat sie ein Rahmenbudget von 230 Mio. Euro. Über das Gründerprogramm „Growth Alliance“ werden zudem Start-ups durch spezialisierte Programme und Partnerschaften mit Wirtschaft, Wissenschaft und Politik von der ersten Idee über die Entwicklung von Geschäftsmodellen bis hin zur Skalierung im Accelerator-Umfeld begleitet. Die „Growth Alliance“ ist eine Kooperation der Rentenbank mit dem BMLEH und dem Frankfurter TechQuartier.

Wichtige Kennzahlen zum 30. Juni 2026 (PDF)

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Start-up-Förderung bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Finanzierungspartner der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.

Zum 1. Juli 2026 hat die Rentenbank ihre bisherigen Fördersparten in fünf Kundengruppen gegliedert und die einzelnen Programme zu je einem zentralen Dokument pro Kundengruppe zusammengefasst. Kundengruppen sind: „Primärproduktion“, „Erneuerbare Energien“, „Agrarnahe Unternehmen“, „Ländliche Entwicklung“ und „Sonstige Förderkredite“. Zur besseren Darstellung der Kern-Förderaktivitäten wurde zudem die Definition des Neugeschäfts geändert (siehe Kennzahlenblatt). Die Vorjahreszahlen wurden wegen der Vergleichbarkeit angepasst.

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Erwartungen, Annahmen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen basieren. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aussagen hinsichtlich unserer Pläne, Geschäftsstrategien und -aussichten. Wörter wie "erwarten", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "schätzen" und ähnliche Begriffe kennzeichnen solche zukunftsgerichteten Aussagen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen zu verstehen, sondern sie sind vielmehr von Faktoren abhängig, die Risiken und Unwägbarkeiten beinhalten und auf Annahmen beruhen, die sich ggf. als unrichtig erweisen. Sofern keine anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, können wir keine Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen nach Veröffentlichung dieser Information übernehmen.

 

Wer wird gefördert?

Land- und Forstwirte, Gärtner und Winzer.
Gefördert werden agrarnahe Unternehmen, unabhängig von Rechtsform oder steuerlicher Einkunftsart. Dazu gehören Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.