Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind für das Funktionieren der Webseite notwendig, während andere nicht notwendig sind und uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern und zu analysieren. Soweit es für diese Zwecke erforderlich ist, geben wir Ihre Daten (z.B. Ihre IP-Adresse, Ihr Nutzungsverhalten auf unserer Website) an unsere Partner weiter. Einige Partner behalten sich vor, Ihre übermittelten Informationen zu eigenen Zwecken (z.B. für die Anzeige von personalisierter Werbung, zur Verbesserung der eigenen Dienste) weiterzuverarbeiten. Unsere Partner führen die Informationen möglicherweise mit weiteren Daten, die Sie unseren Partnern anderweitig bereitstellen (z.B. auf anderen Webseiten, in Apps), zusammen. Ihre Informationen können dabei auch geräteübergreifend verknüpft werden. Wir weisen darauf hin, dass sich die Server unserer Partner in Drittländern befinden können, in denen gegebenenfalls kein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Sie können die Funktionen der Website für alle vorstehenden Zwecke ("Cookies Akzeptieren") oder nur für die von Ihnen angeklickten Zwecke ("Auswahl erlauben") aktivieren. Sie können auch alle Cookies ablehnen („Cookies Ablehnen“). Eine einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit frei und mit Wirkung für die Zukunft über diesen Cookie-Banner widerrufen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Unser Impressum finden Sie hier.
Cookie-Einstellungen vornehmen
Um diesen Inhalt zu sehen, aktivieren Sie bitte die jeweilige Einstellung im Consent-Banner. Klicken Sie hier, um Ihre Einstellungen anzupassen.
Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Rentenbank öffnet Programm „Liquiditätssicherung“ für weitere Betriebe
7. Oktober 2015
Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, öffnet ab sofort ihr Programm „Liquiditätssicherung" für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) sowie für Unternehmen, die von den Folgen der Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem 1. Juli 2015 antragsberechtigt.
Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen, wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse gemäß dem Risikogerechten Zinssystem (RGZS) vor.
Die Förderdarlehen werden zu den besonders günstigen Top-Konditionen angeboten. Laufzeit und Zinsbindung betragen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Darlehen sind mit mindestens einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Je nach Laufzeit und Kredittyp liegt der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit zwischen 1,00 % und 1,26 %.
Die EU hat Deutschland 69,2 Mio. Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung aufgenommenen Darlehen zu gewähren. Antragsstelle für die Zuschussgewährung soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für die Zuschussgewährung und Festlegungen zur Bestimmung der Höhe des Zuschusses sind zurzeit noch nicht bekannt.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Ausgestaltung der Darlehen geht die Rentenbank derzeit davon aus, dass die Darlehen aus ihrem Programm „Liquiditätssicherung" zuschussfähig sein werden. Die Laufzeit muss vier oder sechs Jahre betragen. Darlehen mit zehnjähriger Laufzeit sind den aktuellen Planungen zufolge nicht zuschussfähig.