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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Frankfurt. Beim Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes heißt es nach zwei Jahren „Halbzeit“. Im Rahmen der jüngsten Interessenbekundung im Juli 2022 hat die Rentenbank mehr als 50 Prozent der interessierten Betriebe zur Antragstellung eingeladen. Für landwirtschaftliche Betriebe, die in besonders umwelt- und klimaschonende Technologien investieren wollen, stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bis 2024 insgesamt über 800 Mio. Euro Zuschüsse zur Verfügung.
Die Rentenbank hat Mitte November 2022 die dritte Einladungsrunde im Rahmen der diesjährigen Interessenbekundung im Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes abgeschlossen. Nochmal über 1 800 Einladungen zur Antragstellung wurden an die an einer Förderung interessierten landwirtschaftlichen Betriebe verschickt. Das damit verbundene Zuschussvolumen beträgt rund 97 Mio. Euro. Die Auswahl aller Einladungen erfolgte per automatisiertem Zufallsverfahren. Landwirtschaftliche Betriebe, die eine Einladung erhalten haben, können ihren Antrag im Förderportal der Rentenbank stellen. Im Falle von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung haben sie hierfür bis zum 21. Dezember 2022 Zeit. Der gleiche Termin gilt auch für Anlagen zur Gülleseparation. Bei baulichen Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern läuft die Frist bis zum 21. März 2023.
Insgesamt addieren sich die Einladungen aus den drei Einladungsrunden auf über 6 000 mit einem Zuschussvolumen von 313 Mio. Euro. Bezogen auf die rund 11 800 Teilnehmenden der diesjährigen Interessenbekundung erhielten damit mehr als 50 Prozent der interessierten Betriebe eine Einladung zur Antragstellung.
Die nächste Interessenbekundung erfolgt vom 16.01. – 26.01.2023.
Das Investitionsprogramm Landwirtschaft ist ein Programm des Bundes für noch mehr Investitionen in Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft. Dafür bedarf es moderner Technologie. Die Förderung soll die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung und zur Ressourceneffizienz steigern. Das Bundes-programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2024.
Service: Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie. Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.