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Die Rentenbank – Ein einzigartiges Geschäftsmodell im Wandel der Zeit

Blogpost |

4. März 2026

Dieser Beitrag ist am 2.3.26 in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK) erschienen.

steinbock spricht über...
Bei der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz war auch die Sicherung der Nahrungsmittel-versorgung ein Top-Thema. Angesichts der globalen Herausforderungen und Krisen wird Ernährung inzwischen als Teil der strategischen Sicherheitspolitik bewertet und bewegt die Entscheidungsträger. Der Sektor Ernährung zählt zu den neun Sektoren, die 2011 von Bund und Ländern als „Kritische Infrastruktur (KRITIS)“ in Deutschland definiert wurden. Die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist ein zentraler Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge – von der landwirtschaftlichen Produktion über die Verarbeitung bis hin zum Handel.

Schriftzug der Rentenbank

In den Jahren nach Ende des Zweiten Weltkriegs war die Ernährungssicherung schon einmal von zentraler Bedeutung. Damals ging es darum, im zerstörten und ausgezehrten Deutschland wieder eine produktive Landwirtschaft zu ermöglichen, die ausreichende, qualitativ hochwertige und für die Menschen bezahlbare Lebensmittel erzeugen konnte. Das war der Ausgangspunkt für die Gründung der Landwirtschaftlichen Rentenbank (kurz „Rentenbank“). Sie ist auf die Idee der Landwirtschaft zurückzuführen, ihre Finanzierung selbst zu organisieren. Dieses „Selbsthilfeprinzip“ prägt sie bis heute.

Ein Vorläufer der Landwirtschaftlichen Rentenbank: die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt

Die Geschichte der Landwirtschaftlichen Rentenbank beginnt nicht erst 1949. Ihre Wurzeln reichen zurück in die Inflationskrise der Weimarer Republik. 1923 wurde die „Deutsche Rentenbank“ gegründet, deren Hauptaufgabe die Ausgabe der legendären Rentenmark war, derjenigen Übergangswährung, die das Vertrauen in das deutsche Geldwesen wiederherstellte. Die Rentenmark war durch Grundschulden auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie auf Industrievermögen gedeckt.

Als die „Deutsche Reichsbank“ als Notenbank 1925 wieder etabliert werden sollte, einigte man sich im Gegenzug darauf, die Deutsche Rentenbank sukzessive wieder abzuwickeln und damit auch die Kredite 1927 fällig zu stellen, die mit den landwirtschaftlichen Grundschulden unterlegt waren.

Der Zeitraum von 1923 bis 1927 war allerdings zu kurz, um – anders als in der Industrie - hohe Renditen im Agrarsektor zu erwirtschaften. Die kurzfristige Kreditablösung hätte viele landwirtschaftliche Betriebe in die Insolvenz getrieben. Um dies zu verhindern, reifte schon damals die Idee eines eigenen Kreditinstituts für die Landwirtschaft heran. 1925 folgte dann auch die Gründung der „Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt“, die als Zentralbank für den landwirtschaftlichen Kredit fungierte. Hier zeigt sich erstmals das Prinzip, das die Rentenbank bis heute prägt: Die Landwirtschaft organisierte ihre Finanzierung selbst.

Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt schaffte es, die kurzfristigen Kredite für die Landwirtschaft in mittel- und langfristige Kredite umzuwandeln. Damit war die Umschuldung der Landwirtschaft nach der Hyperinflation gelungen. Ein Manko blieb jedoch: Die Gesamtverschuldung des Agrarsektors stagnierte unverändert auf einem hohen Niveau.


Eine Förderbank speziell für die Grüne Branche

Die Rentenbank ist eine von insgesamt 18 Förderbanken in Deutschland, 16 davon arbeiten auf Ebene der Bundeländer. Die Rentenbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) agieren als einzige bundesweit.

Die Rentenbank verbindet ihren gesetzlichen Förderauftrag für die Agrarwirtschaft und den Ländlichen Raum mit der Struktur einer voll regulierten Bank. Die bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt liegt gemessen an ihrer Bilanzsumme auf Platz 14 der größten Banken in Deutschland – und das mit nur knapp 500 Mitarbeitenden. Möglich macht das die Kreditvergabe im Hausbankverfahren und große Effizienz in der Abwicklung. Außerdem trägt der Bund die sogenannte Anstaltslast für die Rentenbank. Aus historischen Gründen ist der landwirtschaftliche Berufsstand im Verwaltungsrat und der Anstaltsversammlung der Bank vertreten. Das ist im „Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank“ verankert.

Doch wie entstand dieses ungewöhnliche Bankkonstrukt und wie ist eine solche Exotin unter den Banken seit über 77 Jahre erfolgreich? Ein Blick auf Historie und Governance der Rentenbank geben Aufschluss.

Erweiterter Förderauftrag der Rentenbank

Heute umfassen die Angebote weit mehr als die klassische Agrarfinanzierung. Gefördert werden

  • die Primärproduktion (Land-, Forst- und Fischwirtschaft sowie Gartenbau)
  • die der Primärproduktion vor- und nachgelagerten Bereiche der Wertschöpfungskette (Agribusiness, Ernährungswirtschaft, Lohnunternehmen)
  • Energieproduzenten (Produzenten aller Formen erneuerbarer Energien)
  • Kunden der ländlichen Räume (Kommunen und kommunalnahe Unternehmen)
  • Start-ups und Venture Capital Fonds (mit Fokus auf AgTech und FoodTech)


Land- und Forstwirtschaft als Kapitalgeber

Die Rentenbank entstand wenige Tage vor der Gründung der Bundesrepublik am 11. Mai 1949 per Errichtungsgesetz durch den Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets. Das Besondere an der Gründung: Den Grundstock des Eigenkapitals brachte die deutsche Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 1949 bis 1958 selbst auf, und zwar durch die sogenannten „Rentenbankgrundschuldzinsen“. Das war eine gesetzlich festgeschriebene Sonderabgabe auf landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Alle Land- und Forstwirte, ob Eigentümer oder Pächter, deren Betriebe mit der Rentenbankgrundschuld belastet waren, mussten über den Zeitraum von zehn Jahren Grundschuldzinsen abführen. Für die Betriebe war das eine enorme Kraftanstrengung. Das Ungewöhnliche daran: Dieser Vorschlag kam vom Agrarsektor selbst, sozusagen als „Hilfe zur Selbsthilfe“. Konkret wurde über die Erhebung der Sonderabgabe das Grundkapital der Rentenbank i.H.v. umgerechnet 135 Millionen Euro gebildet.

Förderauftrag im Wandel der Zeit

Der Förderauftrag der Anfangsjahre ergab sich aus dem notwendigen Aufbau einer leistungsfähigen Landwirtschaft. In den 50er und 60er Jahren vergab die Rentenbank vor allem sogenannte Hofkredite und finanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Ab 1952 verwaltete sie zudem das Zweckvermögen des Bundes zur Innovationsförderung.

Seitdem hat die Rentenbank ihr Förderspektrum kontinuierlich erweitert: 1972 startete das erste eigene Programm „Räumliche Strukturmaßnahmen“, 1975 das Programm „Landwirtschaft“ und 1985 erfolgte die Einführung des „Zinsbonus für Junglandwirte“. In Abstimmung mit dem heutigen Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat wurde über die Jahrzehnte hinweg die Förderung kontinuierlich weiterentwickelt und an die neuen Herausforderungen angepasst. Die Basis hierfür wurde durch die Novellierung des LR-Gesetzes ab 2002 gelegt, als der gesetzliche Förderauftrag nochmals geschärft wurde.

Heute umfasst die Förderung die gesamte Wertschöpfungskette der Lebensmittelproduktion, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung der Bioökonomie sowie den Ausbau der Infrastruktur im Ländlichen Raum. Schwerpunkt sind die Programmkredite, die über Hausbanken ausgereicht werden. Besonderes Gewicht hat die Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung über die Frühfinanzierung agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte.

Refinanzierung der Rentenbank

Ab 1953 emittierte die Rentenbank erste Landwirtschaftsbriefe zur Refinanzierung von Förderdarlehen. Seit dem Wegfall der Bundesmittel im Jahr 1973 durch die Einführung der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erfolgt die Refinanzierung hauptsächlich an den Kapitalmärkten, ab 1987 zunehmend an den internationalen Märkten.

Ab 1991 kamen ungedeckte Schuldverschreibungen und Globalanleihen hinzu. Seit 2020 emittiert die Rentenbank auch Green Bonds als öffentliche Anleihen. Grundlage ist das Green Bond Framework der Bank. Ab 1994 erhielt die Rentenbank Triple-A-Ratings aller drei großen Ratingagenturen, was die Mittelaufnahme in Euro, US-Dollar und anderen Währungen erleichterte. Die Rentenbank zählt heute noch zu den wenigen Triple-A-Adressen in der Welt. Ab 2007 galt die sogenannte „Nullgewichtung“: Auf Basis des Kreditrisiko-Standardansatzes können Kreditinstitute in Deutschland und anderen EU-Staaten darauf verzichten, Forderungen gegen die Rentenbank mit Eigenkapital zu unterlegen.

Anfang 2014 wurde im Rahmen der Anpassung an Basel III zusätzlich zur Anstaltslast eine Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten der Rentenbank, die Refinanzierungsgarantie, in das Rentenbank-Gesetz aufgenommen. Heute erfolgt die Refinanzierung vollständig am Kapitalmarkt durch Emissionen von Wertpapieren und Darlehen


Governance vereint Historie und Gegenwart

Aus der Entstehungsgeschichte der Rentenbank erklärt sich, weshalb die Wahrung der Interessen des Agrarsektors wesentlich in ihrer Governance verankert ist. Die Governance der Rentenbank besteht gemäß dem Rentenbank-Gesetz aus drei Gremien:

Der Vorstand besteht heute aus drei Mitgliedern und führt die Geschäfte der Bank. Die Bestellung erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einer Zweidrittelmehrheit und bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Der Verwaltungsrat, das zentrale Aufsichtsorgan bestehend aus 18 Mitgliedern, überwacht die Geschäftsführung, beschließt den Jahresabschluss und schlägt die Gewinnverwendung vor. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats wird aus den Vertretern des Deutschen Bauernverbandes gewählt. Die Stellvertretung hat die jeweilige Bundeslandwirtschaftsministerin oder der jeweilige Bundeslandwirtschaftsminister inne.

Die Anstaltsversammlung ist die Vertretung der Eigentümer und Pächter der mit der Rentenbankgrundschuld belasteten Grundstücke, sozusagen die Vertretung der historischen Kapitalgeber. Sie besteht aus 28 Mitgliedern, die von den Bundesländern benannt werden. Ihre Hauptaufgaben sind die Beratung der Bank in agrarpolitischen Fragen und der Beschluss über die Verwendung des Förderungsfonds.

Diese Konstruktion macht die Rentenbank bis heute besonders: Die Gremien sichern nicht nur Aufsicht und Legitimation, sie richten die Bank auch eng an den Bedürfnissen der Agrarbranche aus. Hier ist Governance kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, das Stabilität schafft und Weiterentwicklung ermöglicht.

Gewinnverwendung für Förderung und Stabilität

Die Art, wie die Rentenbank ihren Gewinn verwendet, zeigt exemplarisch, wie eng wirtschaftliche Stabilität und Förderauftrag miteinander verbunden sind. Die Rentenbank verwendet ihren Bilanzgewinn vollständig zur Förderung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums.

Die Gewinnverwendung erfolgt dabei nach einem zweistufigen System, das Kapitalstärkung und Förderauftrag verbindet: In einem ersten Schritt werden vom Jahresüberschuss mindestens 50 Prozent der Hauptrücklage zugewiesen, also das Eigenkapital gestärkt. Das ist eine gesetzliche Vorgabe, um die langfristige Stabilität der Bank zu sichern. Der verbleibende Bilanzgewinn wiederum wird aufgeteilt:

  • mindestens eine Hälfte fließt in das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
  • höchstens die Hälfte wird dem Förderungsfonds der Rentenbank zugeführt.

Das Zweckvermögen des Bundes ist ein Sondervermögen, das treuhänderisch von der Rentenbank verwaltet wird. Es dient der Förderung von Innovationen in der Land-, Forst-, Gartenbau- und Fischereiwirtschaft. Die Verwendung der Mittel wird in Richtlinien des Landwirtschaftsministeriums festgelegt und unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Förderungsfonds ermöglicht Projekte und Initiativen

Der Förderungsfonds unterstützt Projekte, Institutionen und Initiativen, die für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum von Bedeutung sind. Das sind pro Jahr rd. 150 Projekte. Gefördert werden insbesondere:

  • Forschungs- und Kooperationsprojekte wissenschaftlicher Einrichtungen,
  • praxisorientierte Modellprojekte,
  • Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen,
  • Projekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Tierwohl und Klimaschutz.

Die Mittelverwendung des Förderungsfonds unterliegt ebenfalls klaren Governance-Strukturen undzählt nicht zu den Geschäftsaufgaben der Bank, sondern der Gremien.

Mit Feststellung des Jahresabschlusses geht die Verfügungsgewalt über  die Mittel des Förderungsfonds vom Vorstand nämlich auf die Gremien über: Die Anstaltsversammlung entscheidet über die Verwendung der Mittel. Basis dafür ist eine Richtlinie, die Bewerbungsverfahren, Förderkriterien und Entscheidungsprozesse regelt. Zunächst bereitet ein vom Verwaltungsrat berufener Fachausschuss auf Grundlage der eingegangenen Förderanträge einen Vorschlag zur Mittelverteilung vor. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Verwaltungsrats – darunter ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums – und Mitgliedern der Anstaltsversammlung zusammen.

Der Verwaltungsrat bestätigt den Vorschlag des Fachausschusses, bevor die Anstaltsversammlung in ihrer Frühjahrssitzung die endgültige Verteilung der Fördermittel beschließt. Die Entscheidungen erfolgen dabei grundsätzlich einstimmig.

Strategiearbeit für fortwährenden Erfolg

Auf dem Fundament ihres soliden Geschäfts entwickelt die Rentenbank ihre strategische Ausrichtung stetig mit dem Ziel weiter, ihre Förderaufgabe auch unter neuen wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Bedingungen wirksam zu erfüllen. Heute steht die Rentenbank mehr denn je vor der Aufgabe, die Agrarwirtschaft in eine von mehr Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz geprägte Zukunft zu begleiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit – und das auch im internationalen Kontext - zu unterstützen.

So hat sie 2024 erstmals eine umfassende Klimastrategie veröffentlicht. Diese beschreibt, wie die Rentenbank ihr Förderportfolio auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten und den landwirtschaftlichen Betrieben Investitionen in den Klimaschutz ermöglichen möchte. Mit gezielten Maßnahmen wie dem Nachhaltigkeitsprogramm und der Förderung von Klimabilanzen auf den Betrieben begleitet sie die Landwirtschaft unter anderem auf dem Weg der Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Intern investiert die Rentenbank in ihre IT, in ihre strategische Weiterentwicklung, in Personal und die Unterstützung von wichtigen Maßnahmen in der Branche. Sie legt damit die Grundlage für weitere Entwicklungsschritte.

Ende 2025 wurde eine neue Geschäftsstrategie beschlossen und damit ein ganzheitlicher Rahmen für das zukünftige Handeln geschaffen. Die Strategie richtet sich konsequent an den Kernzielgruppen der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft und der ländlichen Räume aus und beschreibt detailliert für die Jahre 2026 bis 2030, wie die Rentenbank ihren Förderauftrag wirkungsvoll und zielgerichtet umsetzen wird. Sie wurde gemeinsam mit Mitarbeitenden in einem partizipativen Prozess entwickelt und dient allen Mitarbeitenden als Orientierung, um ihren eigenen Beitrag zur Erfüllung des Förderauftrags zu erkennen und aktiv zu erbringen.

Strategische Neuausrichtung der Rentenbank

Drei Elemente prägen die neue Strategie der Bank:

  • Ganzheitlicher Rahmen: Alle Mitarbeitenden orientieren sich an der Strategie und leiten daraus aktiv ihren eigenen Beitrag zur Erfüllung des Förderauftrags ab.
  • Fokus Förderauftrag: Die konsequente und zielgerichtete Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, die Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft und die ländlichen Räume zu fördern.
  • Partizipation: Die Strategie wurde gemeinsam mit Mitarbeitenden in einem partizipativen Prozess entwickelt. Daraus ergibt sich eine hohe Identifikation der Mitarbeitenden mit der Geschäftsstrategie.


Geschäftsjahr 2025 zeigt richtige Weichenstellung

Die strategischen Weichenstellungen der letzten Jahre sowie günstigere Rahmenbedingungen durch einen gegenüber dem Vorjahr gesunkenen EU-Referenzzinssatz ermöglichten es der Rentenbank, das Geschäftsjahr 2025 mit einem deutlichen Ausbau der Förderaktivitäten abzuschließen. So stieg das Neugeschäft bei den Programmkrediten auf 6,6 Milliarden Euro, nachdem es 2024 bei 3,6 Milliarden Euro gelegen hatte. Besonders deutlich war die Erholung in der Fördersparte Erneuerbare Energien, in der das Neugeschäft auf 1,8 Milliarden Euro anzog. Die Förderung der ländlichen Entwicklung erhöhte sich von 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf jetzt 2,0 Milliarden Euro. Bei der Förderung der Landwirtschaft wurde mit 1,9 Milliarden Euro rund 33 Prozent mehr Darlehensvolumen gegenüber dem Vorjahr zugesagt.

Ein Modell mit Zukunft

Das Beispiel der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, wie eine Bank mit gesetzlichem Förderauftrag ihr Geschäftsmodell über die Zeit weiterentwickelt hat, um den Bedarfen ihrer Kunden wie auch ihrer Stakeholder stets gerecht zu werden. Gleichzeitig ist die Bank wirtschaftlich solide aufgestellt. Das von den Landwirten in einer Zeit des Mangels einst aufgebrachte Grundkapital wurde durch die Rentenbank nicht nur sorgsam verwaltet, es wurde durch sie auf inzwischen rd. 5 Milliarden Euro gemehrt.

Bei der Gründung der Rentenbank 1949 stand Ernährungssicherheit im Fokus – und sie tut es bis heute. Deutschlands Landwirtschaft ist leistungsstark und technologisch kompetent, aber kein Selbstläufer. Der Auftrag der Rentenbank ist hochaktuell in Zeiten geopolitischer Krisen. Er sorgt dafür, dass Ernährung verfügbar, bezahlbar und verlässlich bleibt.

Die dreiteilige Struktur aus Vorstand, Verwaltungsrat und Anstaltsversammlung balanciert operative Effizienz, fachliche Aufsicht und Legitimation durch die historischen Kapitalgeber. Die zweistufige Gewinnverwendung - erst Eigenkapitalstärkung, dann hälftige Aufteilung zwischen Zweckvermögen des Bundes und Förderungsfond -, garantiert sowohl langfristige Stabilität als auch kontinuierliche Mittel für Forschung, Innovation und Projektförderung. Diese besondere Konstruktion macht die Rentenbank geradezu zu einem Studienobjekt für wirksame Public Governance und für ein Modell, das seit mehr als 75 Jahren funktioniert.

 

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