Historische Meilensteine
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11. Mai 1949
Gründung der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch Gesetz als bundesunmittelbare Anstalt öffentlichen Rechts
1949 bis 1958
Aufbringung des Grundkapitals durch die westdeutsche Land- und Forstwirtschaft
1950er und 1960er Jahre
Vergabe von Hofkrediten und Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Refinanzierung der Fördertätigkeit überwiegend aus öffentlichen Mitteln
ab 1952
Bildung des Zweckvermögens des Bundes zur Innovationsförderung, treuhänderische Verwaltung durch die Rentenbank
1953
Erste Emission von Landwirtschaftsbriefen (gedeckte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen) zur Refinanzierung von Förderdarlehen
1972
Einführung des ersten hauseigenen zinsverbilligten Förderprogramms „Räumliche Strukturmaßnahmen“
ab 1973
Refinanzierung überwiegend aus Kapitalmarktmitteln nach dem Wegfall der Bundesmittel und der Einführung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
1975
Einführung des Förderprogramms „Landwirtschaft“
1985
Einführung eines Zinsbonus für Junglandwirte im Förderprogramm „Landwirtschaft“
ab 1987
Internationalisierung der Mittelaufnahme
1991
Einführung eines speziellen Förderprogramms für die neuen Bundesländer
ab 1991
Begebung ungedeckter Schuldverschreibungen
1994
Triple-A-Rating durch Standard & Poor’s, 1995 durch Moody’s und 1996 durch Fitch
Einführung des Euro-Medium-Term-Note-Programms (EMTN)
ab 1994
Kreditvergabe an Banken in anderen EU-Ländern zu marktüblichen Konditionen
1999
Die Rentenbank begeht ihr 50. Gründungsjubiläum
2000
Einführung des Euro-Commercial-Paper-Programms (ECP)
Einführung eines Medium-Term-Note-Programms zur Begebung von Anleihen in Australischen Dollar („Kangaroo“-Bonds, AUD-MTN)
2001
Emission der ersten Globalanleihe in US-Dollar; SEC-Registrierung unter einer Sonderregelung, die nur von Staaten und staatsnahen Emittenten in Anspruch genommen werden kann („Schedule B“)
2002
Stärkung des Bundeseinflusses auf die Rentenbank durch eine Novelle des Rentenbankgesetzes
Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Anstaltslast der Rentenbank in der Verständigung II zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung
ab 2005
Förderung des agrarbezogenen Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie der erneuerbaren Energien
Refinanzierung von Landesförderinstituten für kommunale Investitionen
Fokussierung des Zweckvermögens des Bundes auf Innovationsförderung für die Agrarwirtschaft
2005 bis 2007
Bundesprogramm für tiergerechte Haltungsverfahren zur Verbesserung der Legehennenhaltung in Deutschland
ab 2007
Nullgewichtung: Auf Basis des Kreditrisiko-Standardansatzes können Kreditinstitute in Deutschland und anderen EU-Staaten darauf verzichten, Forderungen gegen die Rentenbank mit Eigenkapital zu unterlegen
2008
Aktualisierung der Struktur der Förderprogramme, Einführung des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)
2009 bis 2010
„Konjunkturpaket Agribusiness“ zur Stabilisierung der Liquiditätslage landwirtschaftlicher Unternehmen während der Wirtschafts- und Finanzkrise
ab 2010
Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft durch ein eigenes Programm
ab 2011
Refinanzierung von Landesförderinstituten für den Breitbandausbau im ländlichen Raum
2013
Erster Green Bond als Privatplazierung
ab 2013
Förderung von Bauern- und Bürgerwindparks
Verstärkung der agrarbezogenen Innovationsförderung der Rentenbank durch Einführung eines zuschussbasierten Förderprogramms
ab 2014
Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten der Rentenbank durch Ergänzung des Rentenbank-Gesetzes zusätzlich zur weiterbestehenden Anstaltslast
Förderung des ländlichen Tourismus
2015
Aufnahme der ausdrücklichen Insolvenzunfähigkeit der Rentenbank in das Rentenbank-Gesetz
2016
Rahmenvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über die ökologische Bewirtschaftung von 550 ha Wald in der hessischen Wetterau
ab 2018
Förderung agrarwirtschaftlicher Start-ups im Rahmen eines Bootcamps
2019
Einführung einer eigenständigen Fördersparte "Forstwirtschaft"
2020
Erster öffentlicher Green Bond
Umsetzung des Bundesprogramms "Investitionszuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft" im Auftrag des BMEL
ab 2021
Umsetzung des Bundesprogramms "Investitionsprogramm Landwirtschaft" im Auftrag des BMEL
Förderung agrarnaher Start-ups in der Frühfinanzierungsphase durch Nachrangdarlehen in Verbindung mit einem Zuschuss. Die Mittel stammen aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Literatur
Manfred Pohl, Andrea H. Schneider: Die Rentenbank. Von der Rentenmark zur Förderung der Landwirtschaft, München 1999
Christiane Gothe (Hrsg.): An der Seite der Bauern. Die Geschichte der Rentenbank, München 2014