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Rentenbank startbereit für Liquiditätshilfe der Bundesländer

22. Juni 2009

Für die Liquiditätshilfeprogramme der Bundesländer an Landwirte stellt die Rentenbank Refinanzierungsmittel zu ihren besonders günstigen Top-Konditionen zur Verfügung. Aus Haushaltsmitteln des Bundes werden diese Darlehen um 1 % zinsverbilligt. Der Bund hat dafür 25 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Die Länder können die Darlehen mit eigenen Mitteln zusätzlich verbilligen. „Durch die Kombination zinsgünstiger Refinanzierungsmittel der Rentenbank mit Zinsverbilligungen von Bund und Ländern wird eine besonders hohe Förderintensität und -effizienz erreicht. Damit unterstützen wir die Bemühungen von Bund und Ländern, Landwirte in der gegenwärtig sehr schwierigen Situation schnell zu entlasten," so Dr. Marcus Dahmen, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Die Förderkredite werden mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten. Mit dem kostenfreien Sondertilgungsrecht der Rentenbank können Landwirte unmittelbar nach Erhalt ihrer Betriebsprämie im Herbst 2009 diese für eine außerplanmäßige Tilgung nutzen. Die weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung wie Anspruchsvoraussetzungen, Darlehenshöchstbeträge etc. werden von den einzelnen Bundesländern geregelt. „Die Rentenbank ist startbereit. Wir können die Kredite auszahlen, sobald die Bundesländer ihre länderspezifischen Programme auf den Weg gebracht haben", so Dr. Marcus Dahmen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Länderprogrammen geben die zuständigen Landesbehörden. Die Rentenbank hat auf ihrer Internetseite eine Liste der Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht (www.rentenbank.de).

Kreditanträge für die Liquiditätshilfedarlehen können bis voraussichtlich Ende November 2009 gestellt werden. Sie müssen, wie bei den Förderprogrammen der Rentenbank üblich, bei den Hausbanken eingereicht werden.

Die Anträge auf Zinsverbilligung nehmen die für Förderung zuständigen Landesbehörden oder die Landesförderbanken entgegen.