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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um 0,15 bis zu 0,30 Prozentpunkte (nominal) angehoben. Innerhalb der besonders günstigen „Top-Konditionen“ liegt der Sollzinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) bei einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr jetzt bei effektiv 1,31 Prozent; bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr sind es jetzt effektiv 1,46 Prozent. Die Zinssätze für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene im Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ bleiben weiterhin bei effektiv 0,01 Prozent.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.