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Navigation und Service der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Der EU-Referenzzinssatz ist zum 01.03.2009 deutlich gesenkt worden. Dementsprechend reduzieren sich auch die Beihilfewerte von Förderkrediten der Rentenbank erheblich. Beihilfefrei sind hierdurch jetzt z. B. alle Darlehen in der Preisklasse A ab einem Zinssatz von 4,12 %.
Da durch den niedrigeren Referenzzinssatz bestimmte beihilferechtlich relevante Obergrenzen für die zinsgünstige Finanzierung von Flächenkäufen unterschritten werden, entfallen die entsprechenden Einschränkungen. Flächenkäufe sind deshalb jetzt wieder in voller Höhe über alle Kredittypen aus den Förderprogrammen der Rentenbank finanzierbar. Lediglich beim so genannten „vergünstigten Flächenkauf" in den neuen Bundesländern ergeben sich noch Einschränkungen. Auch für diese Fälle bietet die Rentenbank Förderkredite an, deren Zinssätze keine Beihilfe enthalten.
Bei den beihilfefreien Darlehen muss weder eine Beihilfeerklärung noch eine Kumulierungserklärung eingereicht werden. Auch Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, können für die in den jeweiligen Programminformationen beschriebenen Verwendungen Darlehen zu beihilfefreien Konditionen beantragen.
Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten.