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Rentenbank mit niedrigeren Zinsen und neuen Förderangeboten ...

17. November 2008

Mit sofortiger Wirkung erweitert die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, das Spektrum ihrer Förderdarlehen. Dies betrifft sowohl die Finanzierungsangebote für Landwirte, als auch Kredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche, die künftig stärker in die Förderaktivitäten einbezogen werden. „Damit bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette der landwirtschaftlichen Produktion ab und stärken unser Profil als Förderbank für das Agribusiness", erläutert Dr. Marcus Dahmen, Sprecher des Vorstands der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Mit der Gliederung nach dem jeweiligen Finanzierungsbedarf und der Trennung zwischen investiven und sonstigen Finanzierungen werden die Förderprogramme für den Kreditnehmer transparenter und erfüllen zudem die nötigen Anforderungen des EU-Beihilferechts. Zum Programmstart am 17. November senkt die Förderbank außerdem die Zinsen ihrer Förderprogramme aufgrund der Kapitalmarktentwicklung um bis zu 0,85 Prozentpunkte.

... für Landwirte und ...

Über die mittel- und langfristigen Rentenbank-Darlehen können nahezu alle betrieblichen Vorhaben von landwirtschaftlichen Unternehmen finanziert werden. Die Förderung erfolgt jetzt unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder nichtgewerbliche Unternehmen handelt. Auch die (mittelfristige) Finanzierung von Betriebsmitteln aller Art ist jetzt förderfähig. Das bisherige Liquiditätshilfedarlehen bleibt als eigenständiges Kreditprogramm für spezielle Situationen - Wetterextreme, Seuchen sowie andere Kalamitäten - verfügbar und wird beim Auftreten solcher Ereignisse flexibel geöffnet. Weiterhin werden zwei Zinskonditionen angeboten: Neben einer zinsgünstigen Basisförderung gibt es einen weiteren Zinsbonus für besonders förderwürdige Vorhaben. Die Zinskonditionen werden in Zukunft als LR-Basis-Zins und LR-Top-Zins in den entsprechenden Konditionenmitteilungen kommuniziert. Der Top-Zins steht weiterhin jungen Landwirten unter 41 Jahren - auch im Rahmen einer Personengesellschaft - zur Verfügung. Darüber hinaus werden z. B. auch Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz, den Verbraucherschutz oder im Bereich Bioenergie zum Top-Zins finanziert. In der günstigsten Preisklasse (A) liegt der Top-Zins für Förderkredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren jetzt bei effektiv 4,40 % bei 10-jähriger Zinsbindung und 4,14 % bei 5 jähriger Zinsbindung.

... vor- und nachgelagerte Unternehmen des Agribusiness

Die erweiterten Angebote für kleine und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft umfassen sowohl die Finanzierung von investiven Maßnahmen als auch die Finanzierung von Betriebsmittelkäufen, zumal die Lager- und Vorratsfinanzierung bei einigen dieser Unternehmen eine hohe Bedeutung hat. Auch hier werden Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz ebenso mit dem Top-Zins begleitet wie auch Investitionen zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft.

Förderung neuer Energien vom Land

Sowohl landwirtschaftliche Unternehmen als auch Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft können Förderdarlehen für die Errichtung von Fotovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen aus einem neuen gemeinsamen Programm erhalten. Auch die Verwertung nachwachsender Rohstoffe, z. B. in einer Biogasanlage, ist generell für alle Energieerzeuger förderfähig, sofern es sich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Auch diese „Energie vom Land" wird von der Rentenbank mit dem Top-Zins finanziert.

Innovationsförderung, Infrastruktur und privates Engagement

Projekte mit besonders innovativem Charakter werden weiterhin aus dem bei der Rentenbank gebildeten Zweckvermögen des Bundes mit besonders zinsgünstigen Krediten finanziert bzw. bezuschusst. Komplettiert wird das Angebot der Rentenbank durch die Darlehen zur Förderung der ländlichen Entwicklung außerhalb des gewerblichen Bereiches: Neben dem privaten Engagement in ländlichen Regionen werden auch Investitionen in kommunale Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
Die Förderdarlehen der Rentenbank sind über die Hausbanken zu beantragen. Die Darlehensgewährung erfüllt die sich aus dem EU-Beihilferecht ergebenden Anforderungen. Die Darlehen der Rentenbank enthalten immer dann einen Beihilfenwert, wenn der aktuelle EU-Referenzzinssatz - dieser wird von der EU-Kommission festgesetzt - über dem Zinssatz der Rentenbank liegt. Sowohl die Rentenbank als auch die Hausbanken geben Auskunft, ob dies aktuell der Fall ist. Mit Beantragung eines Darlehens muss zukünftig eine Erklärung des Kreditnehmers über die bereits erhaltenen Investitionsbeihilfen eingereicht werden. Die Höhe der im Darlehen ggf. enthaltenen Beihilfe kann mit Hilfe des Darlehens- und Beihilfenrechners ermittelt werden. Dieser ist auf der Homepage der Rentenbank unter www.rentenbank.de zu finden. Dort können auch nähere Informationen zur Beihilfe sowie die aktuellen Zinssätze und Laufzeiten der Förderkredite abgerufen werden. Für alle Verwendungszwecke bietet die Rentenbank immer auch beihilfefreie Konditionen an.