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Rentenbank hat bereits ein Drittel der Liquiditätshilfedarlehen zugesagt

7. September 2009

Innerhalb weniger Wochen hat die Rentenbank fast 6 000 zinsverbilligte Darlehen über mehr als 300 Mio. € zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in der Landwirtschaft zugesagt. Für diese Hilfsmaßnahme stellt die Förderbank für das Agribusiness rd. 1 Mrd. € zu besonders günstigen Top-Konditionen zur Verfügung, die aus Haushaltsmitteln des Bundes um 1 % zinsverbilligt werden. Einzelne Bundesländer verbilligen die Darlehen zusätzlich aus Landesmitteln. „Die Nachfrage ist erwartungsgemäß groß und deutet auf einen hohen Bedarf hin. Durch die Kombination zinsgünstiger Kredite der Rentenbank mit Zinsverbilligungen von Bund und Ländern entsteht ein besonders günstiges Angebot. Wir verfügen damit über ein wirksames Instrument, Landwirte in der gegenwärtig sehr schwierigen Situation zu entlasten. Die sehr gute Zusammenarbeit mit Bund und Ländern hat sich hierbei besonders positiv auf den Erfolg der Fördermaßnahme ausgewirkt." so Dr. Marcus Dahmen, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Die regionale Zusammensetzung des bisher zugesagten Fördervolumens der Rentenbank spiegelt sowohl die unterschiedlich hohen Länderkontingente als auch die unterschiedlichen Startzeitpunkte der Länderprogramme wider. Mit rund 120 Mio. € nimmt Bayern den ersten Rang ein, gefolgt von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. In Bayern und Schleswig-Holstein sind bereits mehr als die Hälfte bzw. zwei Drittel der Fördermittel zugesagt worden. Zwei Drittel aller Antragsteller sind Milchvieh haltende Betriebe. Im Bundesdurchschnitt erhielten sie 50 000 € Liquiditätshilfe. Damit werden in erster Linie laufende betriebliche Ausgaben wie Lohnzahlungen und Betriebsmittel finanziert.

Die Förderkredite werden mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Tilgungsfreijahr angeboten. Die weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung wie z. B. Anspruchsvoraussetzungen und Darlehenshöchstbeträge variieren je nach Bundesland. Detaillierte Informationen geben die zuständigen Landesbehörden. Die Rentenbank hat auf ihrer Internetseite eine Liste der Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Kreditanträge müssen, wie bei den Förderprogrammen der Rentenbank üblich, bei den Hausbanken eingereicht werden. Die Anträge auf Zinsverbilligung nehmen die für Förderung zuständigen Landesbehörden oder die Landesförderbanken entgegen.