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Liquiditätssicherungsdarlehen für von Frost geschädigte landwirtschaftliche Betriebe

4. Mai 2017

Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt am Main bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Betriebe aus Landwirtschaft, Garten- und Weinbau an, die durch den Kälteeinbruch Ende April Schäden zu verzeichnen haben. Die Betriebe können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank im betroffenen Betriebszweig einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen können.

© Volodya / Fotolia

Ein Großteil der Ergebnisrückgänge wird erst im Herbst oder sogar im Frühjahr 2018 realisiert, wenn die Ernte vermarktet wird. Daher bleibt das Programm mindestens bis Juni 2018 geöffnet.

Die Förderdarlehen werden zu den besonders günstigen „Top-Konditionen“ angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Der effektive Zinssatz in der günstigsten Preisklasse (A) beträgt zurzeit bei allen Laufzeiten 1,00 %. Bei allen Liquiditätssicherungsdarlehen mit einer Zinsbindung von weniger als 10 Jahren wird mit dem Darlehen ein einmaliger Förderzuschuss von aktuell 1,00 % der Darlehenssumme ausgezahlt.

Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de in der Programminformation 2 / 2017.