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„Investitionsprogramm Landwirtschaft“: Rentenbank startet Interessenbekundung 2022

Pressemitteilung |

17. Juni 2022

Frankfurt. Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundes­ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geht in die nächste Runde. Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet hierfür ein neues Interessen­bekundungs­verfahren. Vom 18.07.2022 bis zum 27.07.2022 können über ihr Förderportal die Interessen­bekundungen abgegeben werden.

Investitionsprogramm Landwirtschaft des Bundes

Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlieren die Interessen­bekundungen aus dem April 2021 ihre Gültigkeit. Es müssen daher alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Voraussetzung für die Teil­nahme an der Interessenbekundung ist eine Registrierung im Rentenbank-Förderportal https://lw-foerderportal.rentenbank.de.

 

Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren führt die Rentenbank eine Reihung mit allen Unternehmen durch, die Interesse an einer Förderung haben. Die ersten Einladungen zur Antragstellung wird die Rentenbank voraussichtlich Anfang August versenden.

 

Neu in dieser Antragsrunde ist, dass in der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert wurde. Grund dafür ist, dass die Verfahren der für die Förderung erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv sind. In den übrigen Kategorien („Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“) bleibt die Frist von 30 Tagen bestehen. Für alle Anträge gilt weiterhin, dass Zuschuss- und Refinanzierungsantrag spätestens zwei Monate nach Erstellung des Zuschussantrages im Förderportal durch die Hausbank bei der Rentenbank eingereicht werden müssen.

 

Die Rentenbank bietet im Auftrag des BMEL seit dem Anfang 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klima­schonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist bis 31. Dezember 2024 befristet. Detaillierte Informationen zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ und zum neuen Interessen­bekundungsverfahren sind unter www.rentenbank.de zu finden. Darüber hinausgehende Fragen werden an der Hotline 069 / 710­499­ 41 und über bundesprogramme@rentenbank.de beantwortet.

 

Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Gewinnverwendung unterliegt ebenfalls dem Förderauftrag. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde. Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt. Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen Triple-A-Adressen Deutschlands.