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Corona-Hilfe der Rentenbank: Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus

18. März 2020

Frankfurt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden.

Es zeigt sich schon jetzt, dass durch die enge Verflechtung der Märkte viele Unternehmen unter geringeren Erlösen und steigenden Kosten leiden. Betroffene Unternehmen können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.

Die Rentenbank bietet die Liquiditätssicherungsdarlehen zu ihren besonders günstigen „Top-Konditionen“ an. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar. Die Darlehen sind mit einem Tilgungsfreijahr und einem einmaligen Förderzuschuss ausgestattet, der aktuell 1,50 % der Darlehenssumme beträgt. Der effektive Zinssatz beträgt in der günstigsten Preisklasse (A) zurzeit 1,00 %.

Bei den Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie in der Programminformation Nr. 1/2020 und in den Programmbedingungen Liquiditätssicherung.

Service-Nummer für Kreditanfragen: 069/2107-700